Fällgenehmigung
Grundsätzlich ist es so, dass es einige Bedingungen gibt um einen Baum fällen oder beschneiden zu dürfen. Fast jede Stadt oder Kommune hat andere Richtlinien und Vorgaben.
Wir übernehmen für Sie gerne die Formalitäten, um die geplanten Arbeiten ordnungsgemäß genehmigen zu lassen.
Kriterien, die beachtet werden müssen sind z.B.:
- steht der Baum in einer Baumgruppe
- besteht Natur- oder Landschaftsschutz
- besteht Denkmalschutz
- sind geschützte Tiere betroffen
Dagegen stehen als Punkte für eine Fällung z.B.:
- Verschattung von Wohnraum
- Instabilität durch Erkrankungen
- Sturmschäden
- unterirdische Leitungen, die beschädigt werden können
- mangelnde Verkehrssicherheit
- behinderte Feuerwehrzufahrten und Rettungswege
- Schäden an Gehwegen und Gebäuden
- freiliegende oder beschädigte Wurzel
Allgemeine Informationen für das Land Niedersachsen
Die Baumfällgenehmigung wird von der zuständigen Stelle erteilt. Diese klärt auch, was beim Baumfällen beachtet werden muss.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Baumschutz in Niedersachsen (Kann von Komune zu Komune abweichen)
Auszug aus der Baumschutzsatzung Hannover
Geschützt sind:
- alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden,...
- Einzelbäume der Arten Eibe, Rotdorn, Weißdorn, Stechpalme, Kugelahorn, Kugelrobinie und Maulbeere bei einem Mindestumfang von 30 cm
- alle Großsträucher mit einer Höhe von mindestens 3 m
- alle freiwachsenden Hecken
Nicht geschützt sind:
- Bäume, Großsträucher und freiwachsende Hecken innerhalb des Waldes
- alle Obstbäume, die Ertragszwecken dienen...
Einen Antrag auf Genehmigung zum fällen eines Baumes finden Sie unter:
Formularservice Niedersachsen